Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026
Copyshop Cyan-Stuttgart
Inhaber Mahmood Rahimy-Baroghy
Silberburgstraße 166
70178 Stuttgart
E-Mail: info@cyan-s.de
Telefon: +49 711 9352372
Website: www.cyan-stuttgart.de

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Copyshop Cyan-Stuttgart, Inhaber Mahmood Rahimy-Baroghy, Silberburgstraße 166, 70178 Stuttgart („Anbieter“) und ihren Kunden über Druck-, Kopier- und Bindeleistungen sowie verwandte Weiterverarbeitungsleistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungsangebot, Preisangaben

(1) Die Website des Anbieters dient ausschließlich der Information über das Leistungsangebot, die Ausführungsvarianten, die Preise und die Öffnungszeiten. Die dort veröffentlichten Angaben sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Anbieter ist bemüht, Preisangaben auf der Website stets aktuell und einheitlich zu halten. Weichen Preisangaben an verschiedenen Stellen der Website ausnahmsweise voneinander ab, ist dies unverzüglich zu korrigieren; verbindlich ist in jedem Fall der bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbarte Preis.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Im Regelfall kommt der Vertrag durch die Auftragserteilung des Kunden im Ladengeschäft des Anbieters und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Ausführung erfolgt sofort oder zu einem vereinbarten Abholtermin.

(2) Über die bloße Nutzung der Website kommt kein Vertrag zustande. Ein Bestellformular mit unmittelbarer Zahlungspflicht wird auf der Website nicht bereitgestellt.

(3) In begründeten Einzelfällen nimmt der Anbieter einen Auftrag auf elektronischem Weg entgegen. Der Anbieter übermittelt daraufhin ein Angebot einschließlich dieser AGB. Der Vertrag kommt zustande, sobald der im Angebot genannte Gesamtbetrag als Zahlung auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist. Mit der Zahlung nimmt der Kunde das Angebot einschließlich dieser AGB an.

(4) Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss nach Zahlungseingang unverzüglich, spätestens bei Fertigstellung, per E-Mail (dauerhafter Datenträger, § 312f BGB). Die Bestätigung enthält die Auftragsdaten, den Gesamtpreis, die Zahlungsbestätigung sowie eine Rechnung.

(5) Aufträge nach Absatz 3 betreffen stets individuell nach Kundenvorgaben angefertigte Druck- und Bindearbeiten. Ein Widerrufsrecht besteht daher von vornherein nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§ 4 Pflichten des Kunden, Vorlagen

(1) Der Kunde stellt die zu vervielfältigenden oder weiterzuverarbeitenden Inhalte als Datei oder als Ausdruck bereit und ist allein für deren Inhalt und Gestaltung verantwortlich. Es ist nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung, die Vorlage auf inhaltliche oder gestalterische Fehler zu prüfen. Die Leistung gilt insoweit als vertragsgemäß erbracht, wie sie der übergebenen Vorlage entspricht.

(2) Der Kunde sichert zu, zur Vervielfältigung der überlassenen Inhalte berechtigt zu sein, insbesondere Urheber oder Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Der Anbieter ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags zu verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde nicht zur Vervielfältigung berechtigt ist.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Zusicherung nach Absatz 2 entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung erkannt hat oder sich der Erkenntnis grob fahrlässig verschlossen hat.

(4) An den Arbeitsmitteln, Vorlagen und Gestaltungen des Anbieters erwirbt der Kunde keine Rechte.

§ 5 Weiterverarbeitung angelieferter Druckerzeugnisse (Fremddruck)

(1) Liefert der Kunde bereits fertig gedruckte Seiten oder Exemplare an und beauftragt er den Anbieter allein mit deren Weiterverarbeitung, so beschränken sich Leistung und Verantwortung des Anbieters auf diesen Verarbeitungsschritt. Für das angelieferte Druckerzeugnis selbst ist allein der Kunde verantwortlich.

(2) Der Anbieter druckt ausschließlich auf eigenem Papier, wodurch die Qualität eines Nachdrucks vom restlichen Exemplar abweichen kann. Nachdrucke von Negativ-Layouts (z. B. dunkler Vollflächenhintergrund mit hellem Text) sowie von Formaten über A3 sind technisch nicht möglich. Dies ist Beschaffenheit der angebotenen Leistung, kein Mangel.

(3) Der Kunde ist gehalten, dem Anbieter von jeder angelieferten Seite mindestens ein Reserveblatt zu überlassen und eine digitale Kopie bereitzuhalten, damit einzelne Blätter im Bedarfsfall kurzfristig nachgedruckt werden können (Mitwirkungsobliegenheit, § 254 BGB). Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, ist ein hierdurch verursachter Mehraufwand bei der Bemessung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen.

(4) Wird bei der Verarbeitung angelieferten Materials ein Blatt oder Exemplar beschädigt oder unbrauchbar, gilt Folgendes:

a) Bei einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters wiederholt dieser den Verarbeitungsschritt mit den vom Kunden nach Absatz 3 bereitgestellten Reserveseiten auf eigene Kosten. Hat der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheit nach Absatz 3 verletzt und ist deshalb ein Nachdruck erforderlich, trägt der Kunde dessen Kosten; ist auch das nicht möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Erstattung des auf den betroffenen Verarbeitungsschritt entfallenden Entgelts.

b) Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften; § 10 Abs. 1 dieser AGB bleibt unberührt.

(5) Auf offensichtliche Auffälligkeiten des angelieferten Materials, etwa erkennbar fehlende oder vertauschte Seiten, weist der Anbieter den Kunden hin, sofern sie ihm auffallen. Zu einer darüberhinausgehenden Prüfung des angelieferten Materials ist der Anbieter nicht verpflichtet.

§ 6 Änderung und Stornierung

(1) Die Erzeugnisse des Anbieters werden nahezu ausnahmslos nach den individuellen Vorgaben des Kunden gefertigt. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Nach Produktionsbeginn behält der Anbieter den Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen und das eingesetzte Material; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.

(2) Bis zum Produktionsbeginn kann der Kunde den Auftrag im Ladengeschäft stornieren.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Auftragserteilung im Ladengeschäft ist der Rechnungsbetrag bei Fertigstellung bzw. Abholung des Auftrags, spätestens jedoch am selben Tag, vollständig vor Ort zu entrichten. Es gelten die im Ladengeschäft ausgewiesenen Zahlungsarten.

(3) Bei Aufträgen, die auf elektronischem Weg nach § 3 Abs. 3 zustande kommen, ist der vollständige Rechnungsbetrag im Voraus zu entrichten; die Ausführung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

§ 8 Beschaffenheitsvereinbarung

(1) Wegen Temperaturänderung durch Toner-Fixierung und wechselnder Luftfeuchtigkeit kann das Papier eine leichte Welle oder Wölbung bekommen, die sich mit der Zeit zurückbilden kann. Dies stellt keinen Mangel dar.

(2) Bei Laser- oder klassischer Prägung können prozess- oder technikbedingte Unregelmäßigkeiten auftreten. Dies gilt insbesondere für: einfarbige Darstellung von Logos (Gold oder Silber), wodurch feine Linien, Schattierungen oder Farbunterschiede der Vorlage nicht wiedergegeben werden können, sowie für unscharfe Kanten oder nicht vollständig erkennbare Details bei bestimmten Schriftarten. Diese technischen Grenzen sind Gegenstand der vereinbarten Beschaffenheit und stellen keinen Mangel dar. Wählt der Kunde eine vom Anbieter nicht empfohlene Schriftart oder -größe, obwohl er auf die technischen Grenzen hingewiesen wurde, hat er die Leistung zu vergüten, auch wenn das Ergebnis gestalterisch von seinen Vorstellungen abweicht.

(3) Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Weißgrad, Grammatur und Oberfläche des Materials sowie Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck stellen keinen Sachmangel dar.

§ 9 Mängelanzeige

(1) Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah anzuzeigen, um dem Anbieter eine zügige Nacherfüllung zu ermöglichen.

(2) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme bzw. Ablieferung (§§ 438, 634a BGB); eine förmliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit mit Genehmigungsfiktion besteht gegenüber Verbrauchern nicht.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder eines Beschaffungsrisikos und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Datenträger und Dateien: Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Datenträgers eine eigene Sicherungskopie sämtlicher darauf befindlichen Dateien anzufertigen; der Datenträger dient nicht als alleiniges Archiv. Verstößt der Kunde hiergegen, trifft ihn im Fall eines Datenverlusts ein weit überwiegendes Mitverschulden (§ 254 BGB). Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Anbieters für die Beschädigung oder den Verlust eines überlassenen Datenträgers auf einen gleichwertigen Ersatzdatenträger. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Versand (Ausnahmefall): Der Versand von Erzeugnissen ist keine regelmäßig angebotene Leistung; die Abholung im Ladengeschäft ist der Regelfall. Erklärt sich der Anbieter im Einzelfall auf Wunsch des Kunden zum Versand bereit, ist er bemüht, die fertige Sendung innerhalb eines Werktags nach vollständigem Zahlungseingang an den Versanddienstleister zu übergeben. Der Versand erfolgt als versicherte Sendung mit einer Deckungssumme in Höhe des Auftragswerts.

(6) Der Versand ist eine Schickschuld: Der Anbieter schuldet die rechtzeitige Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister, nicht deren Zustellung. Für Verzögerungen nach der Übergabe haftet der Anbieter nicht; § 10 Abs. 1 bleibt unberührt.

(7) Transportgefahr (Verlust/Beschädigung der Sendung): Geht die Sendung auf dem Versandweg verloren oder wird beschädigt, stellt der Anbieter vorrangig eine Ersatzsendung her; ist das nicht möglich, erstattet er die bereits gezahlte Vergütung. Ein weitergehender Anspruch richtet sich nach den Absätzen 1 bis 3.

(8) Termine: Der Anbieter schuldet grundsätzlich keinen fixen Fertigstellungs- oder Abholtermin. Angaben zur üblichen Bearbeitungsdauer sind unverbindliche Circa-Angaben und stellen keine Terminzusage dar. Ein Termin wird nur verbindlich, wenn der Anbieter ihn ausdrücklich in Textform als „verbindlicher Termin“ bestätigt; wird ein nicht so bestätigter Termin überschritten, liegt kein Verzug vor. Bei Überschreitung eines bestätigten Termins richtet sich die Haftung nach den Absätzen 1 bis 3. Der Anbieter erbringt die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, sofern kein Termin vereinbart ist; das Recht des Kunden, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten, bleibt unberührt (§ 323 BGB).

(9) Höhere Gewalt: Ist der Anbieter durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Naturereignisse, Feuer, länger andauernder Stromausfall, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Betriebsmittel), vorübergehend an der Erbringung der Leistung gehindert, ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als zwei Wochen an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Das Recht des Kunden zum früheren Rücktritt nach Absatz 8 bleibt unberührt.

§ 11 Aufbewahrung

Der Anbieter bewahrt vom Kunden überlassene Originale und Druckdateien nur so lange auf, wie es für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO, § 257 HGB) etwas anderes verlangen.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter [LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG].

§ 13 Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Begriffsbestimmung, siehe § 1 Abs. 2), gelten ergänzend und abweichend folgende Regelungen:

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme verkürzt; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Schadensersatzansprüche nach § 10 Abs. 1 bleiben von dieser Verkürzung unberührt.

(2) Zum Gerichtsstand siehe § 14 Abs. 2.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährt wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Stuttgart).

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.